Papst Gregor X. ruft das Konzil ein, 300 Bischöfe, 60 Äbte und eine Reihe von anderen Kirchenmännern und Theologen nehmen teil. U.a. wird das noch heute übliche Papstwahlgesetz festgelegt. Eine Wahl wird dann abgehalten, wenn der Papst gestorben oder von seinem Amt zurückgetreten ist. Die Wähler werden so lange von der Außenwelt abgeschottet, bis sie sich auf einen Kandidaten geeinigt haben.